Vorsorge mitgestalten

Fachärztliche Untersuchung und Bescheinigung der Geschäftsfähigkeit zur Vorsorgevollmacht – für mehr Rechtssicherheit bei Notar, Bank und Behörden.

Vorsorgevollmacht: Beratung und ärztliche Dokumentation

Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann rechtssicher, wenn die unterzeichnende Person zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig ist — also versteht, worüber sie verfügt und welche Folgen das hat. Bei beginnenden kognitiven Einschränkungen kann genau diese Frage später von Banken, Notaren oder Behörden infrage gestellt werden — manchmal mit der Folge, dass eine bestehende Vollmacht nicht anerkannt wird und es zu einer gesetzlichen Betreuung kommt.

Als privatärztliche Leistung (IGeL) bieten wir:

  • Beratung zu Sinn, Inhalt und richtigem Zeitpunkt einer Vorsorgevollmacht,
    ärztliche Untersuchung der Geschäftsfähigkeit im Hinblick auf die Vorsorgevollmacht,
  • schriftliche fachärztliche Bescheinigung zum Zeitpunkt der Untersuchung — zur Vorlage bei Notar, Bank oder Behörde, als Anlage zur Vollmachtsurkunde.

So sichern Sie sich und Ihre Angehörigen frühzeitig ab — bevor entscheidende Fragen nicht mehr selbst beantwortet werden können.

Wann sollten Sie einen Termin vereinbaren?

  • Wenn Sie selbst bemerken, dass Sie sich häufiger Dinge nicht merken können, die früher selbstverständlich waren.
  • Wenn Angehörige Veränderungen bei Ihnen ansprechen.
  • Wenn Sie als Angehöriger oder Angehörige unsicher sind, ob das, was Sie beobachten, ärztlich abgeklärt werden sollte.
  • Wenn Sie eine zweite Meinung zu einer bereits gestellten Diagnose wünschen.

Lieber einmal zu früh als einmal zu spät. Eine erste Einschätzung kostet wenig Zeit — und gibt Sicherheit.

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