Vorsorge mitgestalten
Fachärztliche Untersuchung und Bescheinigung der Geschäftsfähigkeit zur Vorsorgevollmacht – für mehr Rechtssicherheit bei Notar, Bank und Behörden.
Vorsorgevollmacht: Beratung und ärztliche Dokumentation
Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann rechtssicher, wenn die unterzeichnende Person zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig ist — also versteht, worüber sie verfügt und welche Folgen das hat. Bei beginnenden kognitiven Einschränkungen kann genau diese Frage später von Banken, Notaren oder Behörden infrage gestellt werden — manchmal mit der Folge, dass eine bestehende Vollmacht nicht anerkannt wird und es zu einer gesetzlichen Betreuung kommt.
Als privatärztliche Leistung (IGeL) bieten wir:
- Beratung zu Sinn, Inhalt und richtigem Zeitpunkt einer Vorsorgevollmacht,
ärztliche Untersuchung der Geschäftsfähigkeit im Hinblick auf die Vorsorgevollmacht, - schriftliche fachärztliche Bescheinigung zum Zeitpunkt der Untersuchung — zur Vorlage bei Notar, Bank oder Behörde, als Anlage zur Vollmachtsurkunde.
So sichern Sie sich und Ihre Angehörigen frühzeitig ab — bevor entscheidende Fragen nicht mehr selbst beantwortet werden können.
Wann sollten Sie einen Termin vereinbaren?
- Wenn Sie selbst bemerken, dass Sie sich häufiger Dinge nicht merken können, die früher selbstverständlich waren.
- Wenn Angehörige Veränderungen bei Ihnen ansprechen.
- Wenn Sie als Angehöriger oder Angehörige unsicher sind, ob das, was Sie beobachten, ärztlich abgeklärt werden sollte.
- Wenn Sie eine zweite Meinung zu einer bereits gestellten Diagnose wünschen.
Lieber einmal zu früh als einmal zu spät. Eine erste Einschätzung kostet wenig Zeit — und gibt Sicherheit.